Polizei verhaftete neun Personen in Firma
Die Kantonspolizei Zürich hat, unterstützt durch die Stadtpolizeien Zürich und Dübendorf, der Gemeindepolizei Illnau-Effretikon sowie mehrerer Arbeitskontrolleure des Kantons Zürich, am Mittwochnachmittag (24.4.2013) in Dübendorf bei der Kontrolle in einer Firma neun Personen festgenommen, die mutmasslich ohne Bewilligungen einer Tätigkeit nachgingen. Zehn Angestellte, welche länger als die gesetzlich erlaubte Zeitspanne arbeiteten, wurden verzeigt.
Während mehrerer Stunden kontrollierten Fahnder, Angehörige der Regionalpolizei sowie des Sicherheitspolizeilichen Einsatzdienstes der Kantonspolizei Zürich, unterstützt durch die Stadtpolizeien
Zürich und Dübendorf, der Gemeindepolizei Illnau-Effretikon sowie drei Arbeitskontrolleure des Kantons Zürich, rund 230 Angestellte der Firma. Polizeiliche Ermittlungen hatten zum dringenden
Verdacht geführt, dass im kontrollierten Unternehmen Drittstaatsangehörige ohne gültige Visa und mutmasslich ohne erforderliche Bewilligungen Tätigkeiten nachgingen.
Anlässlich der Kontrolle kam es zu neun Festnahmen wegen mutmasslichen Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie zehn Verzeigungen wegen Übertretungen im
gleichen Bereich. Bei den Festgenommenen handelt es sich um Drittstaatsangehörige im Alter zwischen 25 und 35 Jahren; eine Frau und acht Männer. Bei den Verzeigten handelt es sich um acht
Drittstaatsangehörige sowie je einen polnischen und einen britischen Staatsangehörigen. Die Verzeigten sind im Alter von 24 bis 45 Jahren.
Die Festgenommenen gingen bei der Firma illegal einer Arbeit nach; sie waren nicht im Besitz der nötigen Bewilligungen. Die Verzeigten arbeiteten länger als die gesetzlich erlaubte (nicht
bewilligungspflichtige) Zeitspanne.
Die Verhafteten, die sich eines Vergehens schuldig gemacht haben, werden im Anschluss an die polizeiliche Sachbearbeitungen der zuständigen Staatsanwaltschaft und später zur Prüfung
ausländerrechtlicher Massnahmen dem Migrationsamt zugeführt.
Der Arbeitgeber wird ebenfalls wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer zuhanden der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
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