Justizdirektion lehnt Stimmrechtsbeschwerde ab
Rund zwei Monate nach Einreichen einer Stimmrechtsbeschwerde betreffend Kampagnenfinanzierung von einigen Gemeinden im kantonalen Abstimmungskampf zur Senkung der Grundstücksgewinnsteuer hat die Direktion der Justiz und des Innern entschieden, diese Beschwerde abzulehnen. Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich haben am Freitag diesen Entscheid publik gemacht und ihre Enttäuschung "über diesen mutlosen und nicht nachvollziehbaren Entscheid" zum Ausdruck gebracht.
Die Begründung zur Ablehnung sei fraglich, heisst es in der Medienmitteilung. Einerseits geht der Kanton nur auf die einzelnen Beiträge ein und beurteilt das Engagement der Gemeinden nicht im gesamten Kontext: "Ein Grundsatzentscheid, inwiefern eine Gemeinde mit Steuergeldern private Kampagnen finanzieren darf, blieb aus." Aufgrund der kurzen Rekursfrist und der Ausgangslage haben sich die Jungfreisinnigen entschieden, das Urteil nicht an die höhere Instanz weiterzuziehen. Sie werden in den nächsten Monaten jedoch einen Vorstoss aufsetzen, welcher den Gemeinden verbietet, mit Steuergeldern kantonale und eidgenössische Abstimmungskampagnen zu finanzieren. Hierzu soll der Kontakt zu den bürgerlichen Parteien des Kantonsrates gesucht werden, um gemeinsam eine schlanke und effiziente Lösung zu entwickeln. "Damit kann eine steuerfinanzierte Missachtung des Volkswillens durch die Gemeindevertreter – wie in Erlenbach und Rüschlikon geschehen – künftig wirksam unterbunden werden", schreibt die Partei.
Kommentar schreiben