Versicherungen mit Scheinpolicen abgezockt

Stadt- und Kantonspolizei Zürich haben in einem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren drei Männern Betrügereien mit fingierten Versicherungspolicen nachgewiesen. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf rund eine Million Franken.


Im November 2009 erstattete eine Versicherungsgesellschaft Anzeige gegen einen 28-jährigen Schweizer wegen arglistiger Täuschung einer Versicherungsfirma durch Akquirieren von Scheinversicherungsnehmern und Erwirken von Provisionszahlungen. Gegen den Beschuldigten, der sich als freischaffender Lebensversicherungs-Berater ausgab, wurden durch die Stadtpolizei Zürich Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben, dass der Betrüger von verschiedenen Versicherungen durch Einreichen von Scheinversicherungsanträgen für Lebensversicherungen fast 300‘000 Franken Provisionszahlungen ausbezahlt erhalten hatte. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens - dieses wurde fortan durch die Kantonspolizei Zürich geführt - wurden zwei weitere Personen ins Verfahren mit einbezogen. Es handelt sich dabei um einen 32-jährigen Serben und einen gleichaltrigen Bosnier. Aufgrund weiterer Anzeigen und eigenen Ermittlungen wird dem Trio vorgeworfen, in den Jahren 2007 bis 2009 bei zahlreichen Versicherungsgruppen mehrere Hundert Scheinversicherungen eingereicht zu haben, um die jeweiligen Provisionen von einigen Tausend Franken je Police einzukassieren. Den Beschuldigten wird ein ermittelter Deliktsbetrag von rund einer Million Franken angelastet.

Die zum Teil geständigen Täter stellten sich jeweils bei diversen Versicherungsgesellschaften als selbstständige Lebensversicherungsberater mit im Handelsregister eingetragenen Unternehmen vor. Dabei gaben sie vor, mehrere Mitarbeiter zu beschäftigen, die in kurzer Zeit viele Verträge abschliessen würden. Manche Gesellschaften zeigten sich erfreut und schlossen Zusammenarbeitsverträge auf Provisionsbasis ab. Daraufhin suchten die Betrüger aus dem Balkan stammende ahnungslose Kollegen auf. Sie überredeten diese gegen Geld eine Unterschrift auf ein Antragsformular zu leisten. Die mit Unterschriften und Adressen versehenen Antragsformulare wurden daraufhin den Versicherungen retourniert, was das Auszahlen der Provisionen erwirkte. Wegen ausbleibenden Prämienzahlungen schlugen schliesslich die Kontrollmechanismen der Institutionen Alarm, was letztlich zu den Anzeigen führte.

Vom ergaunerten Geld ist nichts mehr vorhanden. Die Täterschaft hatte dieses zur Tilgung von Schulden eingesetzt und für einen aufwendigen Lebensstil verprasst.

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