Stadt- und Kantonspolizei Zürich haben in einem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren drei Männern Betrügereien mit fingierten Versicherungspolicen nachgewiesen. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf rund eine Million Franken.
Im November 2009 erstattete eine Versicherungsgesellschaft Anzeige gegen einen 28-jährigen Schweizer wegen arglistiger Täuschung einer Versicherungsfirma durch Akquirieren von
Scheinversicherungsnehmern und Erwirken von Provisionszahlungen. Gegen den Beschuldigten, der sich als freischaffender Lebensversicherungs-Berater ausgab, wurden durch die Stadtpolizei Zürich
Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben, dass der Betrüger von verschiedenen Versicherungen durch Einreichen von Scheinversicherungsanträgen für Lebensversicherungen fast 300‘000 Franken
Provisionszahlungen ausbezahlt erhalten hatte. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens - dieses wurde fortan durch die Kantonspolizei Zürich geführt - wurden zwei weitere Personen ins Verfahren mit
einbezogen. Es handelt sich dabei um einen 32-jährigen Serben und einen gleichaltrigen Bosnier. Aufgrund weiterer Anzeigen und eigenen Ermittlungen wird dem Trio vorgeworfen, in den Jahren 2007
bis 2009 bei zahlreichen Versicherungsgruppen mehrere Hundert Scheinversicherungen eingereicht zu haben, um die jeweiligen Provisionen von einigen Tausend Franken je Police einzukassieren. Den
Beschuldigten wird ein ermittelter Deliktsbetrag von rund einer Million Franken angelastet.
Die zum Teil geständigen Täter stellten sich jeweils bei diversen Versicherungsgesellschaften als selbstständige Lebensversicherungsberater mit im Handelsregister eingetragenen Unternehmen vor.
Dabei gaben sie vor, mehrere Mitarbeiter zu beschäftigen, die in kurzer Zeit viele Verträge abschliessen würden. Manche Gesellschaften zeigten sich erfreut und schlossen Zusammenarbeitsverträge
auf Provisionsbasis ab. Daraufhin suchten die Betrüger aus dem Balkan stammende ahnungslose Kollegen auf. Sie überredeten diese gegen Geld eine Unterschrift auf ein Antragsformular zu leisten.
Die mit Unterschriften und Adressen versehenen Antragsformulare wurden daraufhin den Versicherungen retourniert, was das Auszahlen der Provisionen erwirkte. Wegen ausbleibenden Prämienzahlungen
schlugen schliesslich die Kontrollmechanismen der Institutionen Alarm, was letztlich zu den Anzeigen führte.
Vom ergaunerten Geld ist nichts mehr vorhanden. Die Täterschaft hatte dieses zur Tilgung von Schulden eingesetzt und für einen aufwendigen Lebensstil verprasst.
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