Im Zusammenhang mit einer Rodung für den Ausbau der Strassenkreuzung Kämmoosstrasse/Kapfstrasse in Bubikon hat die Baudirektion des Kantons Zürich die Waldgrenzen neu festgesetzt. Die Verfügung liegt auf dem Bausekretriat zur Einsicht auf, die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, wie einer amtlichen Mitteilung vom Freitag zu entnehmen ist.
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