mw.Aus Sicherheitsgründen hat der Gemeinderat beschlossen das Steigen lassen von sogenannten Himmelslaternen auf dem Gebiet der Gemeinde Bubikon generell zu untersagen.
Bei Himmelslaternen (auch Skylaternen, Japanlaternen oder Flammeas genannt) wird mittels eines Brenners Luft erhitzt, welche den Ballon aufsteigen lässt. Die
Hülle der Himmelslaternen besteht meist aus leichtem Papier sowie teilweise aus einem Metall- oder Holzgestänge. Die Laternen können Strecken von vielen
Kilometern zurücklegen, wobei ihre Flugrichtung durch wechselnde Windrichtungen unvorhersehbar wird. Im Normalfall sinkt die Laterne erst dann zu Boden, wenn der Brandsatz erschöpft ist.
Aufgrund des nicht von der Hand zu weisenden Gefahrenpotentials sind Himmelslaternen in gewissen Teilen der Schweiz bereits nicht mehr erlaubt. So unter anderem
im Kanton Freiburg, in den Städten Zürich und Genf sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Eglisau. Im Fürstentum Liechtenstein sowie in der Bundesrepublik Deutschland sind die Laternen generell
verboten. Dort wo die Laternen in der Schweiz noch erlaubt sind, darf der Start nur mit einem Abstand von mindestens 5 km Luftlinie zu anderen Ländern und mit Bewilligung von Kanton,
Gemeinde und Grundeigentümer erfolgen.
Auch bei Beachtung aller Vorsicht kann eine Gefährdung von Personen und Sachen durch die Laternen, deren Flugbahn und Flugverhalten sich nach dem Start in keiner
Weise mehr beeinflussen lässt, nicht ausgeschlossen werden. Gerade bei Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten muss davon ausgegangen werden, dass ein Massenstart erfolgt, welcher die Gefahr,
dass die Laternen in Flammen aufgehen, deutlich erhöht. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Start von Himmelslaternen im doch recht dicht besiedelten Gebiet der Gemeinde Bubikon generell
zu untersagen.
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