"Es wird festgestellt, dass es sich beim X-Express, S-strasse 00, R., um einen Betrieb in einem Fremdenverkehrsgebiet im Sinn von Art. 25 ArGV 2 handelt. Der Genossenschaft X. wird gestattet, während der Saison im X-Express bewilligungsfrei Sonntagsarbeit verrichten zu lassen. Die Saison bestimmt sich nach dem Sommerfahrplan der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft."
So lautet der Kern des Urteildispositivs, welches das St. Galler Verwaltungsgericht auf seiner Website publizierte. Es geht um den seit längerem andauernden Streit zwischen der Migros (im Dispositiv X genannt) und der Gewerkschaft Unia, die mit rechtlichen Schritten auf der Einhaltung der Sonntagsruhe in der Rapperswiler Altstadt-Filiale pochte. Diese ist seit 1997 auch sonntags offen. Zu Beginn hatte nicht nur der M-Express mit Lebensmitteln geöffnet, sondern auch ein SportXX- sowie ein M-Electronics-Laden im gleichen Komplex.
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