Pfarrhausliegenschaft umgezont – Geplantes Kirchgemeindehaus im kommunalen Richtplan festgesetzt
Mit dem Revisionspaket zur Richt- und Nutzungsplanung hat die Gemeindeversammlung Bubikon am Mittwoch auch der Umzonung der Pfarrhausliegenschaft am Berglihöhweg von der Zone für öffentliche Bauten in die Wohnzone W1 zugestimmt. Damit haben die Liegenschaftenstrategie der reformierten Kirchgeminde die erste Hürde genommen.
Die Kirchgeminde plant zwischen Kirche und Gemeindehaus ein kleines Kirchgemeindehaus mit integrierter grosser Pfarrwohnung. Die heutige Pfarrhausliegenschaft am Berglihöhweg soll im Gegenzug verkauft und Wohnzwecken zugeführt werden. Die nun erfolgte Umzonung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, diesen Plan verwirklichen zu können. Im kommunalen Richtplan, der ebenfalls am Mittwoch von der Gemeindeversammlung festgesetzt wurde, ist der geplante Bau des Kirchgemeindehauses unter "Öffentlichen Bauten und anlagen" nun offiziell vorgesehen.
Allerdings können die Pläne der Kirchgemeinde nicht so rasch wie gewünscht realisiert werden: Im Zusammenahng mit der Strukturreform in der Zürcher Landeskirche, die eine Welle von Gemeindefusionen mit sich bringen wird, hat die Kirchenpflege die weitere Planung vorerst gestoppt, bis Klarheit herrscht, ob und inwiefern die Kirchgemeinde Bubikon von der Strukturreform betroffen ist. Im alten Pfarrhaus am Berglihöhweg ist derzeit eine Cevi-Projekt-WG untergebracht.
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