Im Zusammenhang mit einer Freitodbegleitung durch die Sterbehilfeorganisation "Dignitas" von Ludwig A. Minelli hat die Staatsanwaltschaft See/Oberland ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord gemäss Artikel 115 des Strafgesetzbuchs eröffnet. Das Verfahren richte sich "zurzeit gegen Unbekannt", zitiert die "NZZ am Sonntag" den Leitenden Staatsanwalt Jürg Vollenweider. Es geht um einen Doppel-Suizid im Jahre 2010, bei dem ein "Sonder-Mitgliederbeitrag" geflossen war. In einem Interview mit der Zeitung bestätigte Minelli die Zahlung von 10 500 Franken pro Person, bestritt aber vehement das Vorliegen von "selbstsüchtigen Motiven", eine Voraussetzung für die Strafbarkeit von Suizidbeihilfe.
Kommentar schreiben