Hundeführerflucht

Aus dem Strassenverkehr kennen wir das Phänomen: Es kracht, und der Unfallverursacher (es kann auch eine Unfallverursacherin sein) flieht voller Panik vor der Verantwortung, die er übernehmen müsste. Lange Zeit galt solches Verhalten als absolutes No-Go, als moralisch besonders verwerfliches Verkehrsdelikt. in letzter Zeit haben sich, so lehrt uns die Leküre von Polizeimeldungen, die Fälle jedoch gehäuft. Eine Zeiterscheinung.

 

Im Sommer 2010 wurden wir mit einem schrecklichen Fall von Führerflucht auf dem Bielersee konfrontiert: Ein Freizeitkapitän überfuhr mit seinem Motorboot in rasanter Fahrt ein junges Pärchen auf einem Schlauchboot. Für die junge Frau endete das Zusammentreffen tödlich. Nach langer Suche eruierte die Polizei einen als Täter infrage kommenden Schiffsführer. Der will von einem Unfall nichts bemerkt haben, ebenso seine Passagiere an Bord. Demnächst steht der Mann vor Gericht.

 

Und nun dies: In unserer Nachbargemeinde Gossau begegnen zwei Schüler einer Frau mit angeleintem Hund ("buebikernews" berichtete). der Hund fällt eines der Kinder an, beisst es in den Rücken. Die Frau sagt "Tschuldigung" und entfernt sich. Auf einen Aufruf der Polizei meldet sie sich nicht. Hundeführerflucht – das ist der traurige Tiefpunkt einer beispiellosen Sittenverrohung im Alltag.

 

Thomas Illi, Chefredaktor "buebikernews"

 

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