Ortsplanungsvorlage: Kernpunkte der Revision

wie. Die geltende Nutzungsplanung der Gemeinde Bubikon wurde am 25. März 1998 festgesetzt. In der Zwischenzeit hat in der Gemeinde Bubikon eine stetige Entwicklung stattgefunden. Aus diesem Grund wurde unter Einbezug der Bevölkerung 2009 ein Leitbild Siedlungsentwicklung erarbeitet. Der Gemeinderat hat die Erkenntnisse des Leitbildes mit der Revision der Richt- und Nutzungsplanung umgesetzt und diese zu Handen der Gemeindeversammlung vom 13. März 2013 verabschiedet.


Die gültige kommunale Richtplanung der Gemeinde Bubikon datiert von 1997, die Nutzungsplanung aus dem Jahre 1998. Letzere wurde letztmals 2007 einer Teilrevision unterzogen. Diese Planungsinstrumente der Gemeinde Bubikon haben sich lange Zeit bewährt, sind nun aber in verschiedenen Punkten revisionsbedürftig. Die Revision der Richt- und Nutzungsplanung soll den gewandelten Ansprüchen Rechnung tragen und die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle und nachhaltige Entwicklung verbessern. Wegleitende Grundlage ist das Leitbild Siedlungsentwicklung 2009, welches in einem kooperativen Prozess zusammen mit Einwohnerinnen und Einwohnern von Bubikon und Wolfhausen sowie Vertretern der Verwaltung erarbeitet wurde.

Revisionsbestandteile der Richtplanung


Der kommunale Richtplan besteht aus den Bereichen Landschaft, Verkehr sowie öffentliche Bauten und Anlagen. Die Revisionsbestandteile können wie folgt zusammengefasst werden:


Der kommunale Landschaftsplan wird aufgehoben
2008 setzte der Gemeinderat die kommunale Natur- und Landschaftsschutzverordnung in Kraft. Damit sind die im Landschaftsplan eingetragenen kommunalen Naturschutzgebiete und Vernetzungskorridore in aktualisierter Form grundeigentümerverbindlich gesichert. Aus diesem Grund kann der Landschaftsplan von 1997 aufgehoben werden.


Bereich Verkehr
Der Verkehrsplan wird um neue Inhalte ergänzt, aktualisiert und im Interesse der Übersichtlichkeit in zwei Teilpläne gegliedert. Die wichtigsten geplanten Festlegungen im Bereich Verkehr sind:
-    Die siedlungsorientierte Gestaltung der regionalen Hauptverkehrsstrassen sowie der kommunalen Sammelstrassen in Teilen der Aussenwachten.
-    Die Realisierung von Ortseingangstoren an Strassen mit übergeordneter Bedeutung.
-    Punktuelle Massnahmen auf Quartierstrassen zur Verkehrsberuhigung.
-    Aktualisierung der kommunalen Fuss- und Wanderwege.
-    Aktualisierung der kommunalen Radwege.
-    Die Festlegung von Veloabstellanlagen im öffentlichen Interesse.


Bereich öffentliche Bauten und Anlagen
Die Bauten und Anlagen der Gemeinde Bubikon sind im bisherigen Verkehrsplan vom 26. März 1997 enthalten. Mit dem Planeintrag werden frühzeitig Standorte für öffentliche Zwecke deklariert und zusammen mit anderen Instrumenten (Zonenplan, Werkplan) gesichert. In den vergangenen 15 Jahren haben sich verschiedene Veränderungen ergeben. Der Stand der bestehenden und geplanten öffentlichen Bauten und Anlagen wird entsprechend aktualisiert und in den Teilplan 1 integriert.

Revisionsbestandteile der Nutzungsplanung


Die Revision der Nutzungsplanung behebt Vollzugsmängel, definiert Entwicklungsvorgaben und reagiert auf veränderte Voraussetzungen. Die langfristige Erweiterung des Siedlungsgebietes ist nicht Gegenstand der anstehenden Revision.


Bau- und Zonenordnung
Die Bau- und Zonenordnung wird umfassend auf die heutigen Erfordernisse abgestimmt. Die wichtigsten Themen betreffen:
-    Für verschiedene Entwicklungsgebiete wird eine Gestaltungsplanpflicht mit vorgegebenen gebietsspezifischen Zielen erlassen.
-    Den Vorschriften der Kern- und Weilerkernzonen wird ein neuer Artikel mit den grundsätzlichen Einordnungsanforderungen vorangestellt. Für besonders gute Projekte können neu Abweichungen beansprucht werden.
-    In den Wohn- und Mischzonen werden die Vorschriften zur Dachgestaltung differenzierter ausgestaltet.

-    Eine Mindestausnützung, eine grössere Gebäudehöhe sowie ein reduzierter Strassenabstand begünstigen eine dichte Bebauung in der Zentrumszone.
-    Im Interesse der Lufthygiene erfolgt in den Gewerbe- und Industriezonen eine Beschränkung der Verkaufsfläche von Verkaufsgeschäften auf 2’000 m². Bei einem Warenangebot von Gütern des täglichen Bedarfs sind 300 m² zulässig.
-    Die Anforderungen an die Energie werden erhöht.


Zonenplan
Der Zonenplan erfährt verschiedene Anpassungen:
-    In den Gebieten Züriwerk Platten, Friedheim, Haberrain Nord, Haberrain Süd und Bürg erfolgen Einzonungen von bereits weitgehend überbauten Gebieten. Alle Einzonungen sind mit der Kulturlandinitiative vereinbar.
-    In den Gebieten Berglihöh, Dorfstrasse, Herschärenstrasse, Landstrasse und Hueb sind Umzonungen vorgesehen, die eine bessere Abstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten bezwecken oder die Voraussetzungen für die angestrebten Gebietsnutzungen verbessern.
-    In den Gebieten Giessen und Bergliriet erfolgen Auszonungen, weil die entsprechenden Bauzonen im Widerspruch mit der Moorlandschafts-Schutzverordnung stehen.
-    Die Schrägdachpflicht wird in einigen Teilen der WG3 gelockert und der Geltungsbereich der Sonderbauvorschriften Sennweid ausgeweitet.

Auf Antrag der Planungskommission hat der Gemeinderat die Revision der Richt- und Nutzungsplanung zu Handen der Gemeindeversammlung vom 13. März 2013 verabschiedet. Die Dokumente liegen ab 27. Februar 2013 im Gemeindehaus während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Zusätzlich werden die Dokumente bereits ab 13. Februar 2013 auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet. Am Montag, 25. Februar 2013, 19.30 Uhr, findet im Geissbergsaal, Wolfhausen, zudem eine Informationsveranstaltung statt, an der sich Interessierte im Detail über das Geschäft informieren können.

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