Im Zusammenahng mit der bewilligten Rodung im Gebiet der Strassenkreuzung Kapfstrasse / Kämmoosstrasse muss die Waldgrenze gemäss Artikel 13 des Waldgesetzes korrigiert werden. Wie aus einer amtlichen Mitteilung vom Freitag hervorgeht, liegen die Planunterlagen bis 18. Februar im Bausekretariat zur Einsicht auf.
Ein Plangenehmigungsverfahren läuft auch (Aktenauflage bis zum 19. Februar 2013) für ein 16-Kilovolt-Kabel zur Trafostation Gstein ab Mast Nr. 9 der Leitung L-186108 (L-220218.1)
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