Trotz gemeinderätlichem Verbot für politische Plakatierung auf öffentlichem Grund aus dem Jahr 2009
Nicht nur bei der "Gemeindezeitung" (siehe separaten Bericht), sondern auch bei der Gemeinde Bubikon hat die FDP Bubikon mit ihrer Veranstaltungsreihe zur Energie eine Ausnahme-Behandlung erfahren dürfen: Leserinnen und Leser weisen "buebikernews" darauf hin, dass die Partei Werbeplakate für die Anlässe in Plakatständern der Gemeinde Bubikon auf gemeindeeigenem Land aufstellen durfte – obwohl der Gemeinderat im Jahr 2009 ein "Verbot von politischen Strassenreklamen auf politischem Grund" erlassen hatte. Gemäss dem damaligen Gemeinderatsbeschluss sind nur "temporäre Reklamen von Vereinen und anderen nicht politischen Organisationen z.B. über bevorstehende Anlässe etc." unbedenklich. Die Gemeinderatskanzlei Bubikon war am Freitagnachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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Politikus (Freitag, 30 November 2012 18:03)
Stehen die beiden "B" im Bubiker Wappen eigentlich für "Bananenrepublik"?
Erich Vontobel (Sonntag, 02 Dezember 2012 00:36)
Da hoffentlich gleiches Recht für alle gilt, freue ich mich auf die Lockerung dieses Verbotes :-).