Die Kantonspolizei Zürich hat, unterstützt durch verschiedene Kommunalpolizeien, während drei Wochen gezielt Kontrollen bei Fussgängerstreifen durchgeführt. Mehrere Verkehrsteilnehmer wurden gebüsst oder verwarnt.
Während der Zeit vom 29. Oktober bis 16. November 2012 richteten die Verkehrspolizisten der Kantonspolizei Zürich sowie verschiedene Kommunalpolizeien ihr besonderes Augenmerk auf die Sicherheit
am Fussgängerstreifen und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Insgesamt 90 Automobilisten wurden mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 140 Franken belegt, weil sie einem Fussgänger den
Vortritt nicht gewährten. Neun Fahrzeuglenker taten dies auf eine Art und Weise, die eine Verzeigung oder Anzeige nötig machte; sie gefährdeten die Passanten mit ihrer Fahrweise.
Nebst 275 Belehrungen für Fussgänger wurden 20 Ordnungsbussen ausgestellt, weil die Personen beim Überqueren der Strasse nicht den weniger als 50 Meter entfernten Fussgängerstreifen benutzten.
Drei Verzeigungen an das zuständige Statthalteramt erfolgten, weil die Fehlbaren den Vortritt erzwungen hatten.
Im selben Zeitraum führten die Polizisten mehrere Geschwindigkeitskontrollen im Bereich von Fussgängerstreifen durch. 423 Automobilisten wurden mit Ordnungsbussen belegt. Massiv übersetzte
Geschwindigkeiten hatten in sieben Fällen Verzeigungen zuhanden des zuständigen Statthalteramtes sowie zwei Anzeigen zuhanden der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Folge.
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