Bubiker Planung wird nicht weiter verzögert

Keine weitere Verzögerung für die Bubiker Revision der Richt- und Nutzungsplanung: "Es ist vorgesehen, die Revision der Richt- und Nutzungsplanung im März 2013 der Gemeindeversammlung vorzulegen", erklärte Carlo Wiedmer, Leiter der Bauabteilung Bubikon, am Freitag auf Anfrage von "buebikernews". "Wir gehen nicht davon aus, dass es eine Verschiebung geben wird."

 

Nach dem überraschenden Ja zur Kulturland-Initiative an der kantonalen Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 hatte der Zürcher Regierungsrat am 13. Juli einen vorübergehenden Einzonungsstopp erlassen. In Bubikon ging man davon aus, dass davon auch das Bubiker Revsionspaket, welches zur Behandlung an der Gemeindeversammlung vom Dezember vorgesehen war, betroffen sei. Auch die Bubiker Vorlage enthält  einige kleinere Umteilungen von der Landwirtschafts- in eine Bauzone. Der Kanton hatte zwar eine Ausnahmeregelung für Einzonungen erlassen, welche von den Gemeindeorganen bereits vor dem 17. Juni festgesetzt wurden. Dies traf für Bubikon aber nicht zu: Als Festsetzung gilt noch nicht die Verabschiedung durch den Gemeinderat, sondern erst ein Beschluss einer Gemeindeversammlung. Aus diesem Grund beschloss der Bubiker Gemeinderat wenige Tage nach dem regierungsrätlichen Einzonungsstopp, die Vorlage zumindest auf die Gemeindeversammlung im März 2013 zu verschieben ("buebikernews" berichtete).

 

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