Nachtruhestörungen durch Jugendliche aus Bubikon, Hombrechtikon und Bäretswil sind geahndet worden. Das berichtet heute die "Zürichsee-Zeitung" (ZSZ). Die Vorfälle sind allerdinfgs kein Grund, eine Sondersitzung des "Runden Tischs" einzuberufen. Sie ereigneten sich bereits im Januar 1789 und fanden Niederschlag in den so gennannten Protokollen des Stillstands – der Vorläuferbehörde von Gemeinderat und Kirchenpflege – von Hombrechtikon.
Die ZSZ publiziert daraus die Highlights der Jahre 1780 bis 1804. Die Einträge zeigen, dass die Probleme vor 200 Jahren, mit denen sich lokale Behörden herumschlagen musste, nicht unähnlich den heutigen waren. Einige Besipiele:
November 1784: Der Pfarrer beklagt sich über den schlechten Besuch der Kinderlehre und der Wochenpredigten.
Juni 1789: Stillständer werden zu einer Wacht verpflichtet, mit dem Auftrag, Jugendliche während der Gottesdienste zum Kirchenbesuch und zur Ruhe anzuhalten.
Dezember 1795: Um die Neujahrszeit stören herumschwärmende Kläuse die Nachtruhe. Vermutlich ein althergebrachter Brauch. Dagegen anzukämpfen ist für die Behörde etwas heikel, darum delegiert man die Klage an den Landvogt.
Oktober 1796: Das Landvogteiamt Grüningen wird um eine klare Grenzziehung zwischen Bubikon und Hombrechtikon gebeten.
Bekannt war auch schon das Sitzungsgeheimnis: Wer durch Ausplaudern dagegen verstösst, wird laut einem Eintrag von November 1784 mit 2 Thalern gebüsst und für drei Monate von den Verhandlungen ausgeschlossen. Ob eine Publikation im Jahr 2012 straffrei ist....?
Kommentar schreiben