kapo.Zum Canyoningunglück vom Sonntag (07.10.2012), bei welchem zwei Personen ums Leben kamen, hat die Staatsanwaltschaft St. Gallen – wie bei solchen tragischen Vorfällen üblich - eine Untersuchung zur Prüfung des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Nebst den Beteiligten werden auch Sachverständige befragt, um die Unfallursache zu eruieren. Die Abklärungen dürften einige Zeit in Anspruch nehmen.
Zum Unglückszeitpunkt befanden sich zwei Gruppen in der Schlucht; sie waren mit zwei verschiedenen Schweizer Veranstaltern unterwegs und bestanden aus je einem Guide und sechs resp. vier Teilnehmern.
Die kleinere Gruppe alarmierte nach dem Wetterumsturz den Veranstalter und gleichzeitig die Rega, worauf der Veranstalter seine Gruppe selbstständig bergen konnte. Die Rega erblickte beim Suchflug die zweite Gruppe, die sich weiter oben in der Schlucht befand und konnte fünf Teilnehmer aus ihrer Notsituation retten. Drei von ihnen mussten leicht verletzt ins Spital gebracht werden. Zwei Gruppenmitglieder - eine deutsche Staatsbürgerin und ein schweizerisch-belgischer Doppelbürger - wurden im Rahmen der Rettungsaktion von Mitgliedern des SAC später tot aufgefunden. Bei den Überlebenden dieser Gruppe handelt es sich sodann um eine Deutsche, zwei Schweizer und zwei Schweizerinnen im Alter von 24 bis 49 Jahren.
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