Der Stäfner Hörgeratehersteller Sonova kann durch eine aussergerichtliche Millionenzahlung einen Prozess im Insiderskandal abwenden. Die Sonova gab per Medienmitteilung den aussergerichtlichen
Vergleich mit den durch Deminor vertretenen Investoren bekannt.
Gegenstand des Vergleichs sind die im Zusammenhang mit der Gewinnwarnung vom 16. März 2011 geltend gemachten Ansprüche. Gemäss der Vereinbarung bezahlt Sonova, ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht und zur vergleichsweisen Erledigung sämtlicher Ansprüche, einen Betrag von 2,6 Millionen Franken.
Die Sonova Holding AG informierte im März dieses Jahres, dass sie Zahlungsbefehle diverser Investoren im Betrag von insgesamt rund 26 Millionen Franken erhalten hatte. Die Investoren wurden bei
der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der verspäteten Gewinnwarnung vom März 2011 durch die belgische Deminor SCRL / CVBA vertreten. Am 10. Juli 2012 publizierte die
Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange ihren Entscheid, gemäss welchem die Gewinnwarnung bereits am 4. März 2011 hätte veröffentlicht werden sollen. Die Parteien haben nun auf Basis der
Zahlung eines Betrages von 2,6 Millionen Franken einen aussergerichtlichen Vergleich abgeschlossen.
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