kapo.In den letzten Wochen und Monaten stieg die Zahl von durch Asylsuchenden begangenen Straftaten insbesondere im inneren Kantonsteil markant an. Viele Straftäter zeigten sich zudem von den Sanktionen unseres Rechtssystems unbeeindruckt. Deshalb starten die Behörden des Kantons Schwyz einen Versuch, das Strafverfahren und das fremdenpolizeiliche Verfahren schneller und effizienter zu gestalten.
Die Kantonpolizei Schwyz, die Oberstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft Innerschwyz und das Amt für Migration starten einen Versuch mit so genannten Express-Delikten bei Straftaten von Asylsuchenden, abgewiesenen Asylsuchenden und Asylsuchenden mit Nichteintretens-Entscheid. Ziel ist es, das bisher einige Wochen in Anspruch nehmende Verfahren bei Diebstählen, Erschleichen einer Leistung, Hausfriedensbruch, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Ausländergesetz sowie Missachtung einer Aus- oder Eingrenzung in einem Tag zum Abschluss zu bringen.
Die gesetzlichen Möglichkeiten werden dabei kaskadenartig ausgeschöpft. Die Polizei nimmt den Sachverhalt vor Ort auf und klärt ab, ob der Hausherr ein Hausverbot aussprechen will. Wer ein solches Hausverbot missachtet, begeht ein Vergehen, worauf die Staatsanwaltschaft eine Strafe aussprechen und das Amt für Migration eine Eingrenzung anordnen kann. Wenn der gleiche Täter sich nicht an die Eingrenzung hält oder sonst ein Vergehen begeht, kann die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Strafe aussprechen und das Amt für Migration prüft, ob die Person in Ausschaffungshaft genommen werden kann.
Das koordinierte Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden mit einem umgehend ausgestellten Strafbefehl einerseits und Massnahmen des Amtes für Migration andererseits soll dem Täter schneller und spürbarer klar machen, dass Delikte nicht toleriert werden und mit Konsequenzen verbunden sind. Die involvierten Behörden leisten diesen Mehraufwand, damit die Zahl der Delikte gesenkt werden kann. Das sogenannte Expressverfahren hat zudem den Vorteil, dass der Strafbefehl Ausländern ohne Aufenthaltsrecht und somit ohne festen Wohnsitz sofort ausgehändigt werden kann.
Im Anschluss an die Probephase wird geprüft, ob im Verfahren Anpassungen vorgenommen werden müssen und ob diese Regelung auch auf andere Täterkreise und den ganzen Kanton angewendet werden kann.
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