In den frühen Morgenstunden des 1. August haben Unbekannte mehrmals grössere Feuerwerke gezündet und damit zahlreiche Wolfhauserinnen und Wolfhauser aus dem Schlaf gerissen sowie Tiere erschreckt. Die gedankenlose Knallerei ist – man glaubt es kaum – nach dem Wortlaut der Bubiker Polizeiverordnung nicht einmal verboten: "Das Abfeuern von Feuerwerk, Petarden und Mörsernetc. ist während der Ruhezeit untersagt. Ausgenommen davon sind der 1. August und der Silvester", heisst es in Artikel 23. Die Verordnung besagt demnach nicht, dass Feuerwerk nur am Abend des 1. August abgebrannt werden darf und nicht auch am frühen Morgen. Anderseits: Nach dem Wortlaut des Gesetzes müsste somit in der Festnacht vom 1. auf den 2. August um punkt Mitternacht Schluss sein mit Feuerwerk...
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