Revision der Richt- und Nutzungsplanung kommt erst im März 2013 an die Gemeindeversammlung
Nach dem am Freitag erlassenen kantonalen Einzonungsstopp kommt die Revision der Richt- und Nutzungsplanung in Bubikon frühestens im kommenden März vor die Gemeindeversammlung. Dies bestätigte Gemeindeschreiber Matthias Willener auf Anfrage von "buebikernews".
Ursprünglich war vorgesehen, das Revisionspaket im Dezember den Stimmberechtigten vorzulegen. In Bubikon geht man laut Matthias Willener davon aus, dass der am Freitag von der kantonalen Baudirektion nach der überraschenden Annahme der Kulturland-Initiative verfügte Einzonungsstopp ("buebikernews" berichtete) auch die Bubiker Vorlage tangiert, die einige kleinere Umteilungen von der Landwirtschafts- in eine Bauzone enthält.
Der Kanton hat zwar eine Ausnahmeregelung für Einzonungen erlassen, welche von den Gemeindeorganen bereits vor dem 17. Juni festgesetzt wurden. Dies trifft für Bubikon aber nicht zu: Als Festsetzung gilt erst ein Beschluss einer Gemeindeversammlung. Die im Revisionspaket enthaltenen Einzonungsprojekte sind damit sistiert.
Unklar ist, wieweit sich der Einzonungsstopp auf die übrige Vorlage auswirken wird. Die darin enthaltenen Umzonungen von einer Bauzone in eine andere sind zwar vom Ja zur Kulturland-Initiative direkt nicht betroffen. Laut Gemeindeschreiber Matthias Willener ist derzeit aber noch offen, in welchem Umgang das Revionspaket der Gemeindeversammlung vorgelegt werden kann: "Da wir das Traktandum auf März 2013 verschoben haben, wissen wir bis dann vermutlich mehr." Laut Bauvorstand Othmar Hiestand liegt die Stellungnahme des kantonalen Amts für Raumentwicklung (Are) zum Bubiker Revisionspaket noch nicht vor: Diese ist für den Spätherbst angekündigt: "Erst dann wissen wir, wie wir genau vorgehen müssen", sagt Othmar Hiestand. Er verweist darauf, dass der kantonale Einzonungsstopp nicht der einzige Grund für die Planungsverzögerung in Bubikon ist: "Es sind in der Planauflage und Anhörung auch zahlreiche Einwendungen eingegangen."
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