Der Kirchenrat des Kantons Zürich will Kooperationen und vor allem Fusionen zwischen kleineren Kirchgemeinden rasch forcieren: Bereits bis Ende der nächsten Amtsperriode (2014 bis 2018) sollen "Zusamennschlüsse und Kooperationen zur Umsetzung bereit", mit Beginn der Amtsdauer 2018 bis 2022 umgesetzt sein. Dies schreibt der Kirchenrat in seiner Antwort auf ein Postulat aus der Kirchensynode, das eigentlich nach der "Stärkung kleiner Kirchgemeinden durch gezielte Förderung der übergemeindlichen Zusammenarbeit" gefragt hatte. Im Visier hat der Kirchenrat Kirchgemeinden, die weniger als 5000 Mitglieder umfassen. Mit rund 3000 Mitgliedern wäre auch die Kirchgemeinde Bubikon betroffen.
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