Behörde nimmt Gestalt an

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirks Hinwil wird im Sulzer-Hochhaus in Rüti residieren

Der Gemeinderat hat der Bildung des Kreises für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zugestimmt und die Statuten des neu zu gründenden Zweckverbandes KESB Bezirk Hinwil genehmigt.Dieser wird seine operative Tätigkeit voraussichtlich bereits am 1. Oktober 2012 aufnehmen, damit die bestehenden vormundschaftlichen Massnahmen der Bezirksgemeinden bis Ende 2012 zeitgerecht in die neue Organisation überführt  werden können.

 

Ende 2008 stimmte die Bundesversammlung einer Änderung des ZGB in den Bereichen Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht zu, mit der das seit 1912 geltende Vormundschaftsrecht grundlegend überarbeitet wird. Ein wichtiger Kernbereich der Revision ist die Professionalisierung der Behördenorganisation. Das Bundesrecht legt fest, dass zwischen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Personalunion bestehen und diese eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde sein muss. Die heute  nach dem Milizprinzip zusammengesetzten kommunalen Vormundschaftsbehörden genügen diesen Anforderungen nicht.
 
Basis für die Umsetzung der Änderungen im Kanton Zürich bildet das kantonale Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Dieses sieht vor, dass die Gemeinden gemeinsame Kindes- und Erwachsenenschutzkreise bilden. Dabei geht der Regierungsrat von einem zweckmässigen Mindestperimeter von 50'000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus. Im Bezirk Hinwil ist die Bildung eines einzigen Kreises durch die 11 Bezirksgemeinden geplant, was den kantonalen Vorgaben vollumfänglich entspricht. Der aufgrund des Mengengerüstes an vormundschaftlichen Massnamen im Bezirk zu erwartende Arbeitsaufwand erfordert die Anstellung von drei vollamtlichen Behördenmitgliedern, die gemeinsam einen Spruchkörper bilden. Für die gesamte Organisation, die ihren Sitz in Rüti im Sulzer Hochhaus haben wird, ist eine Stellendotation von insgesamt 16 Vollzeitstellen  vorgesehen. Die angestrebte Professionalität ist damit gewährleistet.
 
Eine Arbeitsgruppe ist seit Mitte 2011 mit den Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes im Bezirk Hinwil beschäftigt. Als Rechtsform der neuen Behörde ist ein Zweckverband vorgesehen.
 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0