Die 10 Kilometer lange Autobahnlücke zwischen Uster-Ost und dem Betzholzkreisel in Hinwil, die so genannte Oberlandautobahn, kann nicht im vorgesehenen Rahmen realisiert werden. Das Bundesgericht hat mit einem am Donnerstag publizierzen Urteil vom 12. Juni 2012 Beschwerden des Schweizer Vogelschutzes und zweier Privatklägergegen das Projekt gutgeheissen. Ein anderslautender Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich als Vorinstanz vom 1. Dezember 2010 wurde aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Beurteilung an den Regierungsrat des Kantons Zürich zurückgewiesen. Laut dem Bundesgericht ist das Ausführungsprojekt entgegen der Meinung des Regierungsrats und des Verwaltungsgerichts mit dem Moorschutz nicht vereinbar.
Einerseits geht es um das Gebiet Schöneich bei Wetzikon, wo die bundesrätliche Schutzgrenze entgegen der Üblichkeit im Wald und nicht am Waldrand verläuft. Anderseits ist das Gebiet Hellberg beim
Bubiker Sennwald strittig, ein Feuchtgebiet, das vom Bundesrat aus dem Schutzperimeter ausgeklammert wurde, weil hier das Tunnelportal der Autobahn zu liegen kommen soll.
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