Am Samstag, 16. Juni 2012, wurde auf dem Zürichsee, dem Obersee und dem Walensee eine mehrstündige, interkantonale Grosskontrolle durchgeführt. Es beteiligten sich nebst der Seepolizei, der Schifffahrtskontrolle und einem Aufseher der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich auch die Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich, die Seepolizei des Kantons Schwyz, die Kantonspolizei Glarus und das Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen.
Ziel dieser Aktion war die Kontrolle des Schiffsverkehrs bezüglich der Einhaltung der Schifffahrts- und der Fischereivorschriften. Dies auch zum Schutze von badenden Personen, von Tieren und
Wasserpflanzen. Ein besonderes Augenmerk galt dabei der Fahrfähigkeit von Schiffsführern und die Einhaltung der Uferzonenvorschriften. Kontrolliert wurden die notwendigen Schiffsführer- und
Schiffsausweise, die Fischereipatente, die Bewilligung bei gewerbsmässigen Personentransporten sowie das Vorhandensein des vorgeschriebenen Rettungsmaterials und der Mindestausrüstung.
Im Rahmen dieser Grosskontrolle wurden 135 Schiffe und deren Führer kontrolliert. 17 Schiffsführer mussten wegen Widerhandlungen gegen das Binnenschifffahrtsgesetz verzeigt werden, meist weil das
vorgeschriebene Rettungsmaterial oder Ausrüstungsgegenstände fehlten (10) oder Motorbootführende näher als 150 Meter zum Ufer Parallelfahrten ausführten (3). Hinzu kommen 39 Beanstandungen ohne
Kostenfolge, 30 davon weil die Schiffsführenden ihr Schifferpatent, den Schiffsausweis oder das Abgaswartungsdokument nicht mitführten.
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