ki. Die Schulgemeinden sollen verpflichtet werden, bei Bedarf Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium durchzuführen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat
eine entsprechende Änderung des Volksschulgesetzes. Vorgesehen ist das neue Angebot für Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse und der 2. Sekundarklasse.
Die individuelle Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Aufnahmeprüfungen der Gymnasien erfolgte bisher im Rahmen des obligatorischen Unterrichts (6. Klasse Primarstufe / 2. Klasse
Sekundarstufe). In den 3. Sekundarklassen ist die Prüfungsvorbereitung Teil des Wahlfachangebots («Individuelle Prüfungsvorbereitung»). Schon heute bieten einzelne Schulgemeinden zusätzlich
dazu Kurse ausserhalb des Unterrichts an. Viele Eltern schicken ihre Kinder in private Vorbereitungskurse. Diese Uneinheitlichkeit gefährde die Chancengleichheit bei den Aufnahmeprüfungen,
schreibt der Regierungsrat.
Um diese zu beheben, hat die Bildungsdirektion im März 2012 in einem ersten Schritt Empfehlungen für die Durchführung von Prüfungsvorbereitungskursen erlassen. Nun ist vorgesehen, die Kurse
gesetzlich zu verankern. Sie sollen bei Bedarf im Umfang von zwei Wochenlektionen während eines halben Jahres unentgeltlich angeboten werden. Durchführung und Organisation der Kurse ist Sache
der Schulgemeinden. Sie können die Kurse auch in Kooperation mit anderen Gemeinden durchführen.
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