Über einen bundesrichterlichen Augenschein im Planungsgebiet der umstrittenen Oberlandautobahn zwischen Wetzikon und dem Kreisel Betzholz im Grenzgebiet Bubikon/Hinwil berichtet heute die NZZ. Das Bundesgericht hat über die Frage zu befinden, ob ein Entscheid des Bundesrates aus dem Jahr 1996 rechtens war. Damals entschied die Landesregierung auf Betreiben der Zürcher Kantonsregierung, den Schutzperimeter des Moorgebiets gegenüber dem Entwurf von 1991 an zwei Stellen einzuengen (auf der NZZ-Infografik rot markiert). Einerseits geht es um das Gebiet Schöneich bei Wetzikon, wo die bundesrätliche Schutzgrenze entgegen der Üblichkeit im Wald und nicht am Waldrand verläuft. Anderseits ist das Gebiet Hellberg beim Bubiker Sennwald strittig, ein Feuchtgebiet, das vom Bundesrat aus dem Schutzperimeter ausgeklammert wurde, weil hier das Tunnelportal der Autobahn zu liegen kommen soll. Laut NZZ könnte ein Bundesgerichtsentscheid bereits im Sommer afllen.
Kommentar schreiben