Ich habe im Büro eine Sternchen-Nummer. Das bedeutet: Mein Festnetzanschluss ist für Werbeanrufe tabu. Das hat bisher allerdings niemanden gekümmert. Fast täglich riefen sie an, die Callcenters, die mir Büromaterial ("Wer ist bei Ihnen zuständig für den Materialeinkauf"?) oder umfangreiche Weinlieferungen (Guete Daaag, do isch d'Staatskällerey in Baaasel...") andrehen wollten. Mein Hinweis auf die Sternchen-Nummer erntete jeweils nur gelangweiltes Unverständnis: "Wir machen keine Werbung, das ist eine Information."
Seit rund zwei Wochen gelten unerwünschte Werbeanrufe auf Sternchen-Nummern als unlauterer Wettbewerb gemäss dem UWG und sind damit strafbar. Und siehe da: Seither ist Ruhe! Allerdings: Das dürfte nur eine vorübergehende Werbepause sein. Die Branche der Direktwerber gilt als clever und erfindungsreich. Bestimmt wird man einen Dreh finden, die UWG-Strafbestimmungen zu umschiffen. Wir bleiben dran...
Thomas Illi, Chefredaktor "buebikernews"
Kommentar schreiben