Umstrittene Schutzinsel in der Planauflage

Gemäs amtlicher Anzeige vom Freitag liegen die Akten des Projektes für eine Fussgängerschutzinsel an der Kapfstrasse/Kämmoosstrasse vom 23. März bis zum 23. April auf der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf. Dieses Insel-Projekt war bis vor kurzem Gegenstand einer Auseinandersetzung, die bis vor Bundesgericht kam: Ein Anstösser der Kämmoossteasse hatte gegen den geplanten Rad- und Geweg entlang der Kämmoosstrasse opponiert und sich insbesondere gegen die notwenige Landabtretung gewehrt.

 

Wie aus dem Bundesgerichtsurteil vom 26. September 2011 hervorgeht, hatte der Beschwerdeführer eine Verletzung der Koordinationsgrundsätze von Art. 25a des Raumplanungsgesetzes (RPG) gerügt. Der Gemeinderat Bubikon habe das Argument, die Verbreiterung der Strasse durch den Rad-/Gehweg vermindere die Verkehrssicherheit, mit dem Hinweis auf eine geplante Fussgängerschutzinsel im Bereich der Kapfstrasse entkräftet. Es verstosse, so der Beschwerdeführer, gegen die bundesrechtliche Koordinationspflicht, den Rad-/Gehweg einerseits und die Schutzinsel andererseits unabhängig voneinander und damit unkoordiniert zu realisieren.

 

Das Bundesgericht war bezüglich der Schutzinsel aber anderer Meinung: Die spezifische Koordinationspflicht gebot seiner Meinung nach nicht, das vorliegende Rad-/Gehweg-Projekt und die Schutzinsel gleichzeitig aufzulegen bzw. zu realisieren. Eine zeitliche Etappierung sei zulässig. Das wiederum konnte die Vorinstanzen nicht daran hindern, hinsichtlich der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Sicherheitsbedenken die geplante Schutzinsel zu berücksichtigen.

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