Polizei bei Blocher!

Hausdurchsuchung in Herrliberg und in Blochers Büro

Im Fall Hildebrand hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen alt Bundesrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet und heute Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und an einem Firmensitz durchgeführt. Eine entsprechende Vorabmeldung von «10vor10» wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bestätigt.

 

Corinne Bouvard, die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, erkärte gegenüber «10vor10»: «Ich kann bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen Nationalrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Widerhandlung gegen das Bankengesetz eröffnet hat. Weiter kann ich bestätigen, dass heute in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und an einem Firmensitz stattgefunden haben.»

 

Laut Sprecherin Bouvard von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich werde nun im Rahmen des Strafverfahrens geprüft, ob sich Nationalrat Christoph Blocher an der Weitergabe von geheimen Bankdaten durch einen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin strafrechtlich relevant beteiligt hat.

 

Am Abend veröffentlichte die Oberstaazsanwaltschaft folgendes Communiqué:

 

"Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren gegen Christoph Blocher wegen des Verdachts der Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet.

 

Die Staatsanwaltschaft III führt seit dem 5. bzw. 13. Januar 2012 Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin & Cie AG sowie gegen einen Thurgauer Anwalt und einen Zürcher Kantonsrat wegen der Weitergabe vertraulicher Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand (vgl. Medienmitteilungen der Oberstaatsanwaltschaft vom 5. und 13. Januar 2012).

Gestützt auf die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Frühlingssession am 19. März 2012 ein Strafverfahren gegen Nationalrat Christoph Blocher wegen Widerhandlung gegen das Bankengesetz eröffnet. Gegenstand des Verfahrens ist die Prüfung einer strafrechtlich relevanten Beteiligung von Christoph Blocher an der Weitergabe von geheimen Bankdaten durch den IT-Mitarbeiter.

 

Nachdem Christoph Blocher am 13. Januar 2012 bereits als Auskunftsperson befragt worden ist, ist heute, 20. März 2012, in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich an seinem Wohnort und an einem Firmensitz eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden.

 

Weitere Auskünfte werden aus Rücksicht auf die laufenden Strafverfahren nicht gemacht. Die vorliegende Medienmitteilung erfolgt heute, weil SRF 10vor10 über die Verfahrenseröffnung Kenntnis erhielt.

 

Die Staatsanwaltschaft informiert zum gegebenen Zeitpunkt von sich aus über den Stand der Untersuchung.

Es gilt die Unschuldsvermutung."

 

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