Am kommenden Sonntag, 11. März 2012, wählen die Reformierten im ganzen Kanton Zürich ihre Pfarrpersonen an der Urne. In Bubikon stehen für die zwei Pfarrstellen eine Bestätigungswahl und eine
Neuwahl an.
Das hat es in dieser Form noch nie gegeben: Im ganzen Kanton Zürich müssen am 11. März 2012 sämtliche Pfarrpersonen an der Urne für die nächste, vierjährige Amtsperiode (2012 bis 2016) gewählt
werden. Selbst für langjährige Gemeindepfarrer auf ordentlichen Pfarrstellen – wie in Bubikon Thomas Muggli-Stokholm ist eine stille Wiederwahl nicht möglich. Neuwahlen finden nicht nur für
Pfarrpersonen statt, die – wie in Bubikon Andreas Bosshard – eine neue Stelle antreten möchten oder vor kurzem angetreten haben, sondern auch für Pfarrer und Pfarrerinnen, die bereits seit Jahren
auf Anordnung des Kirchenrats an so genannt en Ergänzungspfarrstellen tätig waren.
In der reformierten Kirchgemeinde Bubikon sind zwei Pfarrstellen durch die Urnenwahl definitiv für die nächste Amtsdauer zu besetzen. Neu ist in unserer Gemeinde, dass auch die zweite Pfarrstelle
– bisher eine Ergänzungspfarrstelle im Umfang von 80 Stellenprozent – ab 1. Juli 2012 eine ordentliche Pfarrstelle mit 100 Stellenprozent sein wird. Für diese Stelle fand im vergangenen Jahr ein
aufwändiges Auswahlprozedere statt. Die Pfarrwahlkommission unter der Leitung von Kirchenpflege-Vizepräsident Reto Studer unterbreitete der Kirchgemeindeversammlung vom 11. September 2011 einen
überzeugenden Wahlvorschlag in der Person des jungen, mit dem Zürcher Oberland bestens vertrauten Pfarrers Andreas Bosshard (Jahrgang 1979). Die Kirchgemeindeversammlung hat einstimmig
beschlossen, den Stimmberechtigten Pfarrer Bosshard für die zweite – nunmehr ordentliche – Pfarrstelle zur Wahl zu empfehlen.
Für die Wiederkandidatur des langjährigen Gemeindepfarrers auf der ersten ordentlichen Pfarrstelle, Pfarrer Thomas Muggli-Stokholm (Jahrgang 1962, in Bubikon tätig seit 1997), war kein
Vorentscheid einer Kirchgemeindeversammlung notwendig. Hier genügte, nach einer Erklärung von Pfarrer Muggli, sich für eine neue Amtsperiode zur Verfügung zu stellen, ein Entscheid der
Kirchenpflege, diese Wiederkandidatur zu unterstützen. Die Kirchenpflege hat diesen Entscheid mit voller Überzeugung bereits im März 2011 gefällt.
Formell ist die Urnenwahl vom 11. März 2012 eigentlich gar keine Wahl, sondern eine Sachabstimmung. Bei beiden Kandidaten können die Stimmberechtigten zu einer Wahl „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Um
ein Zufallsergebnis möglichst zu verhindern, ist eine hohe Stimmbeteiligung darum äusserst wichtig.
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