Ab dem Schuljahr 2013/14 wird es für das Langzeitgymnasium keine mündlichen Aufnahmeprüfungen mehr geben, ab dem Schuljahr 2015/16 werden auch Schülerinnen und Schüler der Sek-B an die Prüfung für das Kurzzeitgymnasium zugelassen. Auch werden für das Kurzzeitgymnasium die Erfahrungsnoten abgeschafft. Es zählt allein das Resultat der Prüfung.
Kommentar schreiben