Mit amtlichen Publikationen im Handelsamtsblatt hat die Bubiker Baufirma Menzi AG in den vergangenen Tagen allfällige Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Solche sind bis spätestens 26. März anzumelden. Dieser so genannte Liquidations-Schuldenruf ist bei der Auflösung einer Aktiengesellschaft gesetzlich vorgeschrieben. Die Generalversammlung der Menzi AG hatte am, 10. Februar 2012 die Liquidation der Gesellschaft beschlossen ("buebikernews" berichtete).
Kommentar schreiben