RPK lehnt Vorlage für Bahnhofplatz ab!

"Keine Notwendigkeit, finanziell nicht tragbar"

rpk.Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) der Gemeinde Bubikon hat der Kreditantrag an die Gemeindeversammlung vom 14. März zur Neugestaltung des Bahnhofplatzes im Betrage von Fr. 3‘232‘800 auf seine finanzrechtliche Zulässigkeit sowie auf seine finanzielle Angemessenheit hin geprüft. Sie empfiehlt den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern dieses Projekt abzulehnen.

 

Vor einem Jahr empfahl die RPK den Projektierungskredit für die Ausarbeitung des vorliegenden Bauprojekts zur Annahme. Der damalige Antrag des Gemeinderates basierte auf einer Kostenschätzung von gesamthaft Fr. 4'320'000. Die RPK wies bereits damals darauf hin, dass bei der Ausarbeitung des definitiven Bauvorhabens die einzelnen Komponenten noch einmal auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und nach Sparmöglichkeiten zu suchen sei. Inzwischen haben sich die Gesamtkosten sogar noch um rund eine Million Franken auf Fr. 5'316'600 erhöht. Nach Abzug der Anstösserbeiträge sowie dem vom Gemeinderat in eigener Kompetenz am 11. Januar 2012 bereits bewilligten Kredit für die gebundenen Kosten ist aktuell über eine Kreditsumme von Fr. 3'232'800 zu befinden.


Kanton und Gemeinden haben den Verfassungsauftrag, den Finanzhaushalt gesetzmässig, sparsam und wirtschaftlich zu führen. Daraus leitet sich der Auftrag der RPK ab, Kreditanträge nach ihrer Zweckmässigkeit, Notwendigkeit, Dringlichkeit, den eigenen finanziellen Möglichkeiten sowie einer Kosten-Nutzen-Abwägung zu beurteilen. Nach Ansicht der RPK steht den hohen Kosten für die Entwicklung des Bahnhofplatzes ein zu geringer Nutzen für den Bahn- und Busreisenden gegenüber. Das Vorhaben stellt, abgesehen vom gebundenen Kreditbeschluss des Gemeinderates, keine Notwendigkeit dar. Gewisse Bereiche mögen wünschbar sein, manches ist schlicht Luxus. Das definitive Bauprojekt vermag daher die Forderung nach einem sparsamen Umgang mit den Steuermitteln nicht mehr zu erfüllen.


Bei der Beurteilung der finanziellen Tragbarkeit hat die RPK eine konsolidierte Betrachtung vorgenommen und auch die anstehenden Investitionen des Schulgutes, namentlich die geplante Turnhalle, berücksichtigt. Gemäss dem mittelfristigen Finanzplan des Gemeinderates und der Schulpflege sind für das Bahnhofprojekt und die neue Doppel-Turnhalle innerhalb der nächsten vier Jahre Investitionen von über Fr. 12 Mio. notwendig, was zu einer massiven Neuverschuldung von rund Fr. 12 Mio. führen würde. Die RPK kommt zum Schluss, dass das vorliegende Investitionsvorhaben sowie die damit verbunden Folgekosten von Fr. 438'550 pro Jahr den finanziellen Spielraum der Gemeinde übergebührlich einschränken würden.

Die beiden Abrechnungen über die 1200-Jahr-Feier der Gemeinde Bubikon sowie die Anschaffung eines zusätzlichen Fahrzeuges mit Schneepflug und Salzstreuer für den Unterhaltsdienst empfiehlt die RPK hingegen zur Annahme.

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Kommentare: 1
  • #1

    Verena Aebi-Romer (Mittwoch, 22 Februar 2012 13:34)

    Wir müssen ja keinen Grossstadt-Eindruck hinterlassen. Wir sind noch eines der wenigen Dörfer im Zürcher Oberland, die trotz vielen Bauten noch nicht ganz verschandelt ist!