Im zweiten Anlauf hat das Obergericht des Kantons Zürich ein ehemaliges Kadermitglied der Dresdner Bank (Schweiz) doch noch der mehrfachen, qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung für schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Der ehemalige Bankdirektor, der heute in der Region als selbständiger Vermögensverwalter tätig ist, war 2009 bereits vom vom Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen worden. Er soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft Kommissionszahlungen von rund 1,5 Millionen Franken für sich selber über Konten von drei von ihm kontrollierten Gesellschaften abgezweigt haben. Das Obergericht sprach den Banker jedoch im Februar 2010 überraschend frei. Nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht hatte es sich nun erneut mit dem Fall zu befassen. Wie vom Bundesgericht angewiesen, bestätigte das Obergericht nun den Schuldspruch der ersten Instanz.
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