ki. Der Regierungsrat hat einzelne Bestimmungen der kantonalen Zivilschutz-verordnung an Änderungen des Bundesrechts angepasst, die per 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind. Sie regelt
insbesondere Bestimmungen zur Schutzraumpflicht und die Verwendung der Ersatzbeiträge zu Gunsten des innerkantonalen Ausgleichs.
Gemäss den neu in Kraft getretenen Bundesbestimmungen sind Schutzräume grundsätzlich nur noch bei Neubauten ab 38 Zimmern zwingend. Der Bund erteilte den Kantonen aber die Kompetenz, für
Gemeinden oder Beurteilungsgebiete mit weniger als 1000 Einwohnern strengere Schutzraumpflichten festzulegen.
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