Gemeinderat informierte über Vorlage zur Revision der Richt- und Nutzungsplanung
Fünf Entwicklungsgebiete mit Gestaltungsplanpflicht, nur noch ein- statt zweigeschossige Dachstöcke, Erleichterungen für energetische Massnahmen und Solaranlagen, keine grösseren Neueinzonungen, dafür 27 kleinere Anpassungen im Zonenplan, Ortseingangstore an den Haupteinfallsachsen und geschlossene Lücken im Rad- und Fusswegnetz: Das sind die wichtigsten Kernpunkte im Revisionspaket der Richt- und Nutzungsplanung der Gemeinde Bubikon.
Revidiert werden die Bau- und Zonenordnung (die Bauvorschriften) sowie der Zonenplan im Nutzungsplan. Der Richtplan wird nur noch aus dem Verkehrsplan bestehen, während der Landschaftsplan aufgehoben werden kann. Die "Ortseingangstore" im Verkehrsplan sollen bewirken, dass im Innerortsbereich die Tempolimiten tatsächlich durchgesetzt werden: Der Verkehr wird am Ortseingang durch bauliche Massnahmen verlangsamt, wie das heute schon in Bubikon beim Ufgänt der Fall ist. In Wolfhausen wird über einen Kreisel bei der Kreuzung Bubikerstrasse / Rütistrasse / Geissbergstrasse / Landstrasse nachgedacht. Im Plan für öffentliche Bauten und Anlage sind unter anderem ein reformiertes Kirchgemeindehaus mit integrierter Pfarrwohnung sowie ein Sportplatz Giessen vorgesehen.
Im März hatte der Gemeinderat Bubikon die Revision der Richt- und Nutzungsplanung zu Handen der öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet. Die masssgeblichen Dokumente liegen seit dem 27. April zur Einsichtnahme auf. Am Montag haben nun Gemeinderat und Planungsvorstand Othmar Hiestand sowie der Ortsplaner Peter von Känel an einer öffentlichen Veranstaltung im Geissbergsaal in Wolfhausen über die Revisionsvorlage orientiert.
Die geltende Nutzungsplanung der Gemeinde Bubikon stammt aus dem Jahr 1998. Seither hat sich Bubikon stark entwickelt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2009 – unter Einbezug der Bevölkerung – das Leitbild Siedlungsentwicklung erarbeitet. Die Erkenntnisse des Leitbildes und des zugehörigen Aktionsplanes sollen nun mit der vorgestellten Revision der Richt- und Nutzungsplanung rechtlich verankert werden. Die Revision bezweckt die Behebung von Vollzugsmängeln, eine Reaktion auf veränderte Wahrnehmungen und ermöglicht für die Gemeinde einen zukunftsgerechten Entwicklungsspielraum. Ebenfalls werden ökologische und energietechnische Anliegen präzisiert. Hingegen ist keine Erweiterung des Siedlungsgebietes vorgesehen. Voraussichtlich im Dezember wird die Revisionsvorlage vor die Gemeindeversammlung kommen.
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Frei Hans-Peter (Donnerstag, 17 Mai 2012 01:13)
schön, dass Kleinkariertes auch Grosskariertes werden kann. Schön, dass im Grosskarierten auch die Korruption weniger Platz findet
Willi Hansjürg (Donnerstag, 25 Oktober 2012 20:42)
Ich finde, der Kreiselbau sollte eigentlich eher am Standort Folg stattfinden.
Gruass Hansjürg Willi, Geissbergholz 16, Wolfhausen